Schweigepflichtsbelehrung
PflegeEngelBerlin UG (haftungsbeschränkt)
Burgsdorfstraße 8
13353 Berlin
vertreten durch den Geschäftsführer Lukas Garnis
– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –
{Name (Vorname):1.3} {Name (Nachname):1.6}
– nachfolgend „Mitarbeitende:r“ genannt –
erhält nachstehende Belehrung und Verpflichtung zur Verschwiegenheit:
§ 1 Grundsatz der Schweigepflicht
Alle Mitarbeitenden von PflegeEngelBerlin sind verpflichtet, über sämtliche ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen persönlichen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder familiären Angelegenheiten der Klient:innen, ihrer Angehörigen sowie anderer Mitarbeitender stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht während des Arbeitsverhältnisses und zeitlich unbegrenzt darüber hinaus.
§ 2 Umfang der Schweigepflicht
- Gesundheitsdaten (u. a. Diagnosen, Behandlungen, Pflegeverlauf und -planung),
- persönliche und familiäre Verhältnisse,
- wirtschaftliche und soziale Lebensumstände,
- interne betriebliche Informationen, Dokumentationen und Prozesse von PflegeEngelBerlin,
- alle Daten, die dem Schutz nach DSGVO/BDSG oder dem strafrechtlichen Geheimnisschutz (z. B. § 203 StGB) unterfallen.
§ 3 Zulässige Offenbarungen (Ausnahmen)
Eine Offenbarung ist nur zulässig, wenn
- die betroffene Person ausdrücklich und schriftlich eingewilligt hat,
- eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht (z. B. nach IfSG), oder
- die Weitergabe an befugte Personen/Stellen (z. B. Ärzt:innen, Behörden, Kostenträger) im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
In Zweifelsfällen ist vorab Rücksprache mit der Pflegedienstleitung oder der Geschäftsführung zu halten.
§ 4 Datenschutz (DSGVO/BDSG)
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und übermittelt. Die Vorgaben der DSGVO, des BDSG sowie der internen Datenschutzrichtlinien sind einzuhalten. Unterlagen und digitale Daten sind so zu sichern, dass kein unbefugter Zugriff erfolgen kann (z. B. Zugriffsrechte, Passwörter, Sperrbildschirm, Aufbewahrung/Sperrung/Löschung nach Vorgabe).
§ 5 Umgang mit Kommunikations- und Dokumentationssystemen
Dienstliche Informationen dürfen ausschließlich über die vom Arbeitgeber vorgesehenen sicheren Systeme übermittelt und dokumentiert werden. Die Nutzung privater Messenger, privater E-Mail-Konten oder unsicherer Cloud-Dienste für Klient:innendaten ist untersagt, sofern keine ausdrückliche Freigabe des Arbeitgebers vorliegt.
§ 6 Folgen von Verstößen
Verstöße gegen die Schweigepflicht können arbeitsrechtliche Maßnahmen (z. B. Abmahnung oder Kündigung) und strafrechtliche Konsequenzen (u. a. nach § 203 StGB) nach sich ziehen. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Geltungsdauer
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses und unbefristet über dessen Beendigung hinaus.
Hinweis: Diese Belehrung ergänzt die vertraglichen Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten (u. a. DSGVO/BDSG, § 203 StGB) und ersetzt sie nicht.